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Sozialleistungen

Wohngeld

Staatliche Zuschussleistung für einkommensschwache Haushalte zur Deckung der Wohnkosten.

Bearbeitung: ca. 3 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 72.5 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Anspruch prüfen

    Einkommen und Miete mit Wohngeldrechner vergleichen.

  2. 2

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, Einkommensnachweise, Personalausweis bereithalten.

  3. 3

    Antrag ausfüllen

    Online oder beim Wohngeldamt stellen.

  4. 4

    Bescheid abwarten

    Bearbeitungszeit ca. 6–12 Wochen.

  5. 5

    Nachzahlung oder Widerspruch

    Bei Ablehnung innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einlegen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder ReisepassPflicht
  • MietvertragPflicht
  • Mietbescheinigung (Vordruck vom Amt)PflichtOft vergessen

    Vom Vermieter ausgefüllt – am häufigsten fehlendes Dokument

  • Einkommensnachweise (3 Monate)PflichtOft vergessen
  • Kontoauszüge (3 Monate)PflichtOft vergessen
  • Nachweis Kindergeld

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag

Bearbeitungszeit

ca. 3 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Häufige Fehler

  • Mietbescheinigung vom Vermieter fehlt
  • Alle Einkommensnachweise nicht beigefügt
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate fehlen
  • Haushaltsmitglieder nicht vollständig angegeben
  • Formular handschriftlich unleserlich ausgefüllt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einkommen über der Wohngeldgrenze
  • Fehlende Mietbescheinigung
  • Unvollständige Einkommensnachweise
  • Wohngeld bereits über andere Leistung abgedeckt (z. B. Bürgergeld)

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Mieter, Eigentümer und Bewohner von Wohnheimen mit zu geringem Einkommen. Anspruch haben Haushalte, deren Einkommen unter der jeweiligen Wohngeldgrenze liegt.

Einkommensgrenze

Abhängig von Haushaltsgröße und Mietstufe. Beispiel 2024: 1-Person-Haushalt ca. 1.400–1.800 € Bruttoeinkommen je nach Region.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Monate

Erfolgsquote

ca. 72.5 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Mietbescheinigung vom Vermieter fehlt
  • Alle Einkommensnachweise nicht beigefügt
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate fehlen
  • Haushaltsmitglieder nicht vollständig angegeben
  • Formular handschriftlich unleserlich ausgefüllt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einkommen über der Wohngeldgrenze
  • Fehlende Mietbescheinigung
  • Unvollständige Einkommensnachweise
  • Wohngeld bereits über andere Leistung abgedeckt (z. B. Bürgergeld)

Alternativen

  • Bürgergeld prüfen, wenn Einkommen unter ALG-II-Niveau
  • Kinderzuschlag bei Familien mit Kindern

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Alles zu Wohngeld

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Fragen & Antworten

Wie lange dauert Wohngeld?

Gesetzlich max. 3 Monate, in der Praxis 6–12 Wochen je nach Stadt.

Kann ich Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig bekommen?

Nein. Wohngeld wird auf Bürgergeld angerechnet. Sie erhalten die höhere Leistung.

Muss ich Wohngeld zurückzahlen?

Nur bei zu Unrecht erhaltenem Wohngeld oder bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse.

Aktualität & Quelle

Stand
2024-06-01
Letzte Prüfung
2025-03-15
Datenqualität
100 %

Änderungsprotokoll

  • 2025-03-15: Bearbeitungszeiten und Wohngeldreform 2024 ergänzt
  • 2024-06-01: Erstveröffentlichung mit Mietbescheinigung-Hinweisen

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